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   BFH, 25.11.2011 - III B 179/10   

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https://dejure.org/2011,58161
BFH, 25.11.2011 - III B 179/10 (https://dejure.org/2011,58161)
BFH, Entscheidung vom 25.11.2011 - III B 179/10 (https://dejure.org/2011,58161)
BFH, Entscheidung vom 25. November 2011 - III B 179/10 (https://dejure.org/2011,58161)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verfristung der Klage bei fehlendem Absendevermerk auf der Einspruchsentscheidung - Umdeutung eines Einspruchs gegen eine Einspruchsentscheidung in eine Klage - Verfahrensmangel bei Prozessurteil statt Sachurteil

  • openjur.de

    Verfristung der Klage bei fehlendem Absendevermerk auf der Einspruchsentscheidung; Umdeutung eines Einspruchs gegen eine Einspruchsentscheidung in eine Klage; Verfahrensmangel bei Prozessurteil statt Sachurteil

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 47, FGO § 56 Abs 2, AO § 122, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 19 Abs 4
    Verfristung der Klage bei fehlendem Absendevermerk auf der Einspruchsentscheidung - Umdeutung eines Einspruchs gegen eine Einspruchsentscheidung in eine Klage - Verfahrensmangel bei Prozessurteil statt Sachurteil

  • Bundesfinanzhof

    Verfristung der Klage bei fehlendem Absendevermerk auf der Einspruchsentscheidung - Umdeutung eines Einspruchs gegen eine Einspruchsentscheidung in eine Klage - Verfahrensmangel bei Prozessurteil statt Sachurteil

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 FGO, § 56 Abs 2 FGO, § 122 AO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, Art 19 Abs 4 GG
    Verfristung der Klage bei fehlendem Absendevermerk auf der Einspruchsentscheidung - Umdeutung eines Einspruchs gegen eine Einspruchsentscheidung in eine Klage - Verfahrensmangel bei Prozessurteil statt Sachurteil

  • rewis.io

    Verfristung der Klage bei fehlendem Absendevermerk auf der Einspruchsentscheidung - Umdeutung eines Einspruchs gegen eine Einspruchsentscheidung in eine Klage - Verfahrensmangel bei Prozessurteil statt Sachurteil

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfristung der Klage bei fehlendem Absendevermerk auf der Einspruchsentscheidung - Umdeutung eines Einspruchs gegen eine Einspruchsentscheidung in eine Klage - Verfahrensmangel bei Prozessurteil statt Sachurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 47; FGO § 56 Abs. 2 S. 3
    Umdeutung eines wiederholten Widerspruchs gegen die Kindergeldfestsetzung in eine finanzgerichtliche Klage

  • datenbank.nwb.de

    Keine Umdeutung eines Einspruchs gegen eine Einspruchsentscheidung in eine Klage; fehlender Absendevermerk auf der Einspruchsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umdeutung eines wiederholten Widerspruchs gegen Kindergeldfestsetzung in eine finanzgerichtliche Klage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1456
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.05.2010 - VIII B 228/09

    Klagefrist - fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Bekanntgabe - Datum der

    Auszug aus BFH, 25.11.2011 - III B 179/10
    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Gericht zu Unrecht davon ausgeht, dass die Klagefrist versäumt wurde (BFH-Beschluss vom 26. Mai 2010 VIII B 228/09, BFH/NV 2010, 2080).
  • BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06

    Keine Bindung an geltend gemachten Zulassungsgrund bei Vorliegen eines

    Auszug aus BFH, 25.11.2011 - III B 179/10
    a) Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin ein Verfahrensmangel (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248).
  • BFH, 28.06.2017 - III B 90/16

    Versäumnis der Ausschlussfrist zur Angabe von Tatsachen

    Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248; vom 25. November 2011 III B 179/10, BFH/NV 2012, 1456).
  • FG München, 04.12.2015 - 7 K 1874/15

    Klagefrist; Beiladung bei unzulässiger Klage

    Entscheidend ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung jedoch stets, ob das betreffende schriftliche Gesuch erkennen lässt, dass gerichtlicher Rechtsschutz begehrt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 25. November 2011 III B 179/10, BFH/NV 2012, 1456 ).
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